Absenz Der Besuch von Übungen, Kursen und Ernstfalleinsätzen bei Aufgebot ist obligatorisch. Als Entschuldigungsgründe gelten; eigene Krankheit, Unfall, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Militär- und Zivilschutzdienst oder andere wichtige Gründe; namentlich berufliche Abwesenheit. 2 Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, wenn möglich vor der Übung, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot oder Rückkehr dem FW -Kommandanten einzureichen. Laut Beschluss der Feuerschutzkommission wird unentschuldigtes Fernbleiben an Übungen oder allfälligem Ernstfalleinsatz mit einer Busse von je Fr. 40.– belegt. Zudem wird der Betreffende ab der 2. unentschuldigten Absenz vom Aktivdienst suspendiert und ersatzpflichtig.
Abmeldungen neu ausschließlich über Lodur. Kurzfristige Abmeldungen ab sofort an: Yvonne Bai(Tel.: 079 387 48 48)
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NOTRUF
112 – Europäischer Notruf
(in der Schweiz Umleitung auf Polizei)